"Ich werde 25 Euro für den Gang nach Kassel und Karlsruhe spenden, wenn 100 andere Menschen das Gleiche tun und somit den rechtlichen Widerspruch zur untersagten Gießener Tanzverbotsdemo unterstützen." (translate)
— nowrap
Deadline to sign up by: 13th May 2012
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Country: Germany
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Ahoi,
die Gießener Piraten wollten am Karfreitag eine Demonstration für eine Novellierung des Hessischen Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) veranstalten. Jedoch wurde diese vom Regierungspräsidenten Gießen verboten, weil das Thema nicht dem ernsten Charakter des christlichen Feiertagsgesetzes entspricht (vgl. §8 Abs. 1 Nr. 3). Das Verwaltungsgericht Gießen hat im Eilverfahren die Auffassung des Regierungspräsidiums bestätigt. Ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wurde von diesem aus formalen Gründen abgelehnt, da der Rechtsweg noch nicht erschöpft gewesen sei. Gleichzeitig hat es allerdings auf eine mögliche Hauptverhandlung hingewiesen, in der der Rechtsstreit geklärt werden könnte.
Um die rechtlich ungeklärte Frage, inwieweit das Hessische Feiertagsgesetz als Landesgesetz das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränken darf, abschließend zu klären, müssen wir bis nächste Woche Donnerstag (19.4.2012) Widerspruch gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gießen einlegen, um zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) nach Kassel zu kommen.
Bei einem für uns negativen Urteil hätten wir dann die Möglichkeit, nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Allerdings herrscht beim VGH Anwaltspflicht. Wir rechnen mit Kosten von ca. 3.000 Euro. Da wir dies nicht mehr alleine finanzieren können, bitten wir um Mithilfe.
Wenn 100 Leute je 25 Euro spenden, können wir es schaffen, diese Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Klärung vorzulegen.
Empfänger: Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Gießen
Kontonummer: 0205010725
Bankleitzahl: 51350025
Bank: Sparkasse Gießen
Verwendungszweck: "Rechtsweg Demoverbot"
Der Kreisverband Gießen stellt sein Konto nur treuhänderisch zur Verfügung. Die Spenden sind nur für die Aktion bestimmt und haben mit der Piratenpartei selbst nichts zu tun und dienen ihr finanziell auch nicht. Kläger ist nicht die Piratenpartei, sondern Christian Oechler, Veranstalter der untersagten Demo in Gießen.
Im Falle, dass wir vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel oder vor dem Bundesverfassungsgericht recht bekommen sollten, gehen die eingegangenen Spenden an den openJure e.V. zur Erweiterung ihrer freien Urteilsdatenbank.
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Comments on this pledge
Ich habe übrigens von Pledgebank KEINE Informationen erhalten wie (und wem ) ich überwiesen soll.
Die e-mail sagte nur es kommt noch eine e-mail.
Wenn mich nicht jemand über die PP-Darmstadt ML erinnert hätte hätte ich dies wohl vergessen.
Ihr solltet lieber noch was E-Mailen.
Ist ja eigentlich ne Parteispende....
Aber da das nur träuhändisch läuft wohl doch nicht, oder wie?
Ich drücke die Daumen, dass das etwas bewirkt!!!
An Keberangkatan: Die Klage ist übrigens kein Scheiß, sonder überfällig. Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter!